Audi unterliegt beim Abgasskandal vor dem BGH

Veröffentlicht am 26. November 2021 um 15:32

Der BGH hat in einem Urteil vom 25.11.2021 erstmals entschieden, dass sich nicht nur die Konzernmutter VW, sondern auch die Tochter Audi im Diesel-Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht hat.  Betroffen ist der von der Volkswagen AG hergestellte Dieselmotor der Baureihe EA 189. Der Motor der Baureihe EA 189 wurde auch in Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda verwendet.

Mit dem Urteil bestätigte der BGH mehrere erfolgreiche Klagen, die in den Vorinstanzen gerichtet waren auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fahrzeuge.

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Das Entscheidende: Der BGH hielt die Begründung in den Vorinstanzen für nicht zu beanstanden, dass zumindest ein Entscheidungsträger bei Audi Kenntnis von der Verwendung der evident unzulässigen Abschalteinrichtungen hatte. Für betroffene Audi-Kunden haben sich somit die Erfolgsaussichten dank des Urteils erheblich verbessert.

Wichtig: Wer einen Rückruf im Jahr 2018 erhalten hat, muss sich allerdings jetzt beeilen und handeln, da Ende 2021 die Verjährung der Ansprüche droht.

 

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