Maklerrecht

Im Rahmen des Maklerrechts spielen häufig Streitigkeiten über das Bestehen des Provisionsanspruchs des Maklers eine wichtige Rolle.

Nur beispielhaft genannt seien folgende mögliche Streitpunkte:

  • fehlende Kausalität des Maklernachweises zum Hauptvertragsabschluss, z.B. etwa bei langem Zeitablauf
  • Zustandekommen eines (konkludenten) Maklervertrags
  • keine persönliche Identität bzw. Abschluss des Hauptvertrages mit einem Dritten (z.B. Verwandter des Kunden, juristische Person, usw.)
  • Verwirkung des Maklerlohns wg. Treuepflichtverletzung
  • Verletzung einer Aufklärungspflicht durch den Makler
  • mögliche Unwirksamkeit von Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das Maklerrecht ist gesetzlich nur rudimentär geregelt und vor Allem durch Richterrecht geprägt. Eine genaue Kenntnis bzw. eine gründliche Auseinandersetzung mit relevanter obergerichtlicher Rechtsprechung ist daher häufig unerlässlich zur Beantwortung der o.g. beispielhaften Fragen.