Mietrecht

Sie sind Mieter und haben eine Kündigung erhalten?

Oder Sie sind Vermieter und haben Probleme mit einem Mieter?

Gerne berate ich Sie in mietrechtlichen Angelegenheiten!

Ihnen wird ein Fehlverhalten im Rahmen des Mietverhältnisses vorgeworfen bzw. Sie werfen Ihrem Mieter ein derartiges Fehlverhalten vor?

Bei leichteren verhaltensbedingten Vertragsverletzungen (z.B. Verwahrlosung der Mietwohnung, Störung des Hausfriedens, usw.) ist zu berücksichtigen, dass diese eine Kündigung regelmäßig erst dann rechtfertigen, wenn eine oder mehrere Abmahnungen der Kündigung vorausgegangen sind. Dem Mieter, welcher seine Pflichten des Mietverhältnisses jedenfalls nicht schwerwiegend verletzt hat, muss vor einer Kündigung regelmäßig zunächst die Gelegenheit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern. Zudem müssen derartige Vertragsverletzungen beweissicher für ein gegebenenfalls später zu führendes Gerichtsverfahren dokumentiert bzw. festgehalten werden (Zeugen, Beweisbilder, Lärmprotokoll, usw.).

In mietrechtlichen Angelegenheiten berate ich insbesondere zu folgenden Themenpunkten:

  • ordentliche sowie außerordentliche Kündigung, Räumungsklage sowie ggf. daran anschließendes Zwangsvollstreckungsverfahren
  • Abmahnungen
  • Schadensersatzansprüche
  • Mietminderung

 

Lockdown: Anpassung der Gewerbemiete möglich

Der BGH entschied mit Urteil vom 12.01.2022 (Az. XII ZR 8/21), dass Mieter von Gewerberäumen bei Geschäftsschließungen, die aufgrund hoheitlicher Maßnahmen in Folge der Covid-19-Pandemie erfolgt sind, grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Miete wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB haben können.

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